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BVerwG, 18.12.1957 - IV C 312.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG - IV B 238.57
- VG Berlin, 19.02.1957 - XV A 407.55
- BVerwG, 18.12.1957 - IV C 312.57
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 22.07.1960 - III C 135.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Antrag auf Terminsverlegung …
Abgesehen davon würde aber selbst die Ablehnung des Vertagungsantrages keinen Mangel des gerichtlichen Verfahrens erkennen lassen, weil die Klägerin nicht angegeben hat, welcher Art ihre Erkrankung war und was sie in der mündlichen Verhandlung hätte vortragen wollen, aber nicht habe vortragen können; ihre bloßen, mit Tatsachen nicht belegten, Behauptungen lassen keinen wesentlichen Mangel des Verfahrens erkennen (BVerwG III B 180.57/III C 161.57 vom 17. Februar 1959; BVerwG IV C 312.57/IV B 238.57 vom 18. Dezember 1957), zumal das angefochtene Urteil auch in der Sache nicht zu beanstanden sein dürfte. - BVerwG, 09.09.1959 - IV C 202.59
Rechtsmittel
Die Revisionsbegründung enthält daher nicht insoweit genügend bestimmte tatsächliche Angaben der Klägerin (vgl.Beschluß vom 18. Dezember 1957 - BVerwG IV C 312.57/IV B 238.57 -).